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2021-11-05 14:35

Fachinnung Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Hofgeismar-Wolfhagen: Gebäudeenergiegesetz erfordert von SHK-Betrieben Unternehmererklärung

Hofgeismar. Zur Jahreshauptversammlung hatte die Fachinnung Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik (SHK) Hofgeismar-Wolfhagen ihre Mitglieder jetzt in den Tagungsraum der Kreishandwerkerschaft in Hofgeismar eingeladen. Die Teilnehmer hatten eine umfangreiche Tagesordnung abzuarbeiten, deren Inhalt vor allem von Regularien - wie beispielsweise der Genehmigung der Jahresrechnung und des Haushaltsplanes sowie der Entlastung des Vorstandes - bestimmt wurde. Die Versammlung stimmte zudem dem Antrag zu, das Klempnerhandwerk ergänzend wieder in den Bereich Fachgebiet der Innungssatzung aufzunehmen. Aufgrund der Corona-bedingten Einschränkungen im zurückliegenden Geschäftsjahr fiel der Bericht des Obermeisters Thorsten Jakob erwartungsgemäß kurz aus. Die geplante Innungsfahrt musste leider verschoben werden. Eine Urkunde und die Gratulation aus dem Kollegenkreis gab es für Jörg Wiegand (Jörg Wiegand Heizung-Sanitär GmbH & Co. KG, Trendelburg-Eberschütz) für dessen 25-jähriges Meisterjubiläum.

 

Besonders ausführlich beschäftigten sich die Innungsmitglieder mit der neuen Unternehmererklärung nach § 96 Gebäudeenergiegesetz (GEG). Die Unternehmererklärung gehört zu den zentralen Verpflichtungen der SHK-Handwerker, sie müssen unverzüglich nach Abschluss der Arbeiten bestätigen, dass die Anforderungen des GEG erfüllt wurden.

 

Dies gilt u.a. für den Einbau von Wärmeerzeugern, Rohrleitungen, Dämmungen, Pumpen, Regelungen und Klima- und raumlufttechnischen Anlagen. Nach dem Einbau einer neuen Zentralheizung geben Handwerksbetriebe eine Fachunternehmererklärung für die Heizung ab. Hierbei geht es um die Vorgaben nach §§ 61 bis 64, die Mindestanforderungen an die Regelung sowie Umwälz- und Zirkulationspumpen stellen. Außerdem erklären die Fachbetriebe bei Einbau, Ersatz oder Dämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen, dass sie die Anforderungen nach §§ 69 und 71 GEG erfüllt und Armaturen sowie Leitungen entsprechend gedämmt haben Eine Bestätigung ist darüber hinaus auch dann erforderlich, wenn Klima- und Lüftungsanlagen eingebaut oder mit einer Feuchteregelung ausgestattet wurden.

 

Obermeister Thorsten Jakob wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass eine Arbeitsgruppe der Bundesfachgruppe SHK vor diesem Hintergrund ein bundeseinheitliches Formular für die Unternehmererklärung nach § 96 Gebäudeenergiegesetz (GEG) erarbeitet hat.

Im Namen der Innungskollegen gratulierte Obermeister Thorsten Jakob (r.) Jörg Wiegand für dessen 25-jähriges Meisterjubiläum. Foto: MJ

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