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2019-11-22 09:52

Obermeister Uwe Loth

Die Heizungsbranche hat den Grundsatzbeschluss der Bundesregierung zur sogenannten "Wärmewende" begrüßt.

Umstritten ist das geplante Verbot neuer Ölheizungen ab 2026. In den deutschen Heizungskellern existieren noch insgesamt 4,8 Millionen Ölheizungen mit Heizwerttechnik, und weitere 650.000 Ölheizungen mit Brennwerttechnik. Für diese Geräte stellt sich aus Sicht des Verbrauchers die Frage: Was tun? Wir haben mit dem Obermeister der Fachinnung Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Kassel und Landesinnungsmeister, Uwe Loth, über die Auswirkungen des neuen Klimapaketes gesprochen.

Sofern der vom Kabinett beschlossene Entwurf im Rahmen des "Klimapakets" Gesetz wird, dürfen ab 2026 keine neuen Ölheizungen mehr eingebaut werden. Wie bewertet die Fachinnung Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Kassel das Eckpunktepapier der Bundesregierung?

Grundsätzlich begrüßen wir die Maßnahmen des neuen Klimaschutzprogrammes der Bundesregierung. Viele unserer Forderungen, wie z. B. die steuerliche Förderung energetischer Sanierungen oder aber eine Austauschförderung für alte Feuerstätten, finden sich in dem Eckpunktepapier wieder. Allerdings sind die Maßnahmen längst überfällig. Wir haben einen enormen Sanierungsstau in unseren hessischen Heizungskellern. Wenn wir es mit dem Klimaschutz wirklich ernst meinen, müssen wir konkrete Anreize für den Austausch alter Heizungsanlagen schaffen. Dies wird hoffentlich jetzt mit der Gesetzesinitiative geschehen. Selbst der geplanten CO2-Bepreisung können wir Positives abgewinnen. Allerdings müssen die Einnahmen hieraus auch tatsächlich in konkrete Fördermaßnahmen fließen. Nicht einverstanden sind wir hingegen mit dem Verbot von Ölheizungen ab 2026. Verbote führen beim Verbraucher in der Regel zu einer erheblichen Verunsicherung oder besser gesagt zu einer Schockstarre. Das spüren unsere Innungsbetriebe schon jetzt. Deswegen muss der Gesetzgeber hier schnellstmöglich Klarheit schaffen.

Was bedeutet denn das Verbot konkret? Darf der Hauseigentümer ab 2026 überhaupt noch Ölheizungen einbauen lassen? Und wie sieht es mit Gasheizungen aus?

Bis Ende 2025 können Hauseigentümer wie bisher bei der Heizungsmodernisierung ein Öl-Brennwertgerät einbauen und bekommen sogar noch bis Ende des Jahres über die KfW- Bank einen Investitionskostenzuschuss von bis zu 15 %. Ab 2026 ist der Einbau von Ölheizungen dann voraussichtlich nur noch zulässig, wenn erneuerbare Energien mit eingebunden werden. Man spricht in diesem Fall von sogenannten Hybridsystemen, die das Ölbrennwertgerät z.B. mit Solarthermie- oder aber auch mit einer Wärmepumpenanlage ergänzen. Gas-Brennwertheizungen können hingegen auch ohne Einschränkungen weiterhin eingebaut werden.

Der Ersatz "klimafreundlicherer Modelle" soll vom Bund mit 40 Prozent bezuschusst werden. Welche Modelle sind zukünftig förderfähig und welche nicht?

Die Beschlüsse des Klimakabinetts sehen eine Austauschprämie für alte Heizungen vor, die ausschließlich mit fossilen Energieträgern betrieben werden. Die Umstellung auf Heizsysteme mit erneuerbaren Energieträgern soll mit bis zu 40 Prozent unterstützt werden. In Frage kommen dabei zum Beispiel Wärmepumpensysteme oder aber auch eine Brennstoffzellenheizung. Sind diese Systeme aufgrund technischer Besonderheiten nicht realisierbar, sollen voraussichtlich auch Gas-Hybridsysteme gefördert werden, wenn diese anteilig erneuerbare Energie einbinden. Für die bereits erwähnten Ölbrennwertgeräte mit kombinierten Hybridlösungen wird es hingegen keine Förderung geben.

Neben der Austauschprämie für alte Heizungsanlagen möchte die Bundesregierung für energetische Sanierungen auch steuerlich Anreize schaffen. Wie sehen diese konkret aus und wie erfolgt die steuerliche Abschreibung?

Deutschland ist das Land der Steuersparer. Wir nutzen gerne steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten. Ab dem kommenden Jahr werden voraussichtlich auch energetische Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden steuerlich gefördert. Hierunter fallen auch Einzelmaßnahmen, wie z. B. die Sanierung einer Heizungsanlage. Noch nicht bekannt ist bisher, ob an die steuerliche Förderung weiter Anforderungen geknüpft werden, wie z.B. die erforderliche Einbindung von erneuerbarer Energie. Von den Gesamtinvestitionskosten der Sanierung kann der Steuersparer 20 Prozent seiner Steuerschuld, über drei Jahre verteilt, abziehen.

 

Was empfehlen Sie einem Kunden, der die Modernisierung seiner Heizungsanlage aktuell in Erwägung zieht. Die richtige Entscheidung ist bei den ganzen Technologien und Förderungen für den Kunden alles andere als einfach. An wen kann sich der Kunde wenden?

 

Gott sei Dank haben wir diese Technologievielfalt. Das ermöglicht für alle individuellen Anforderungen und Möglichkeiten die richtige Lösung. Allerdings gebe ich zu, dass die richtige Wahl ohne eine professionelle Beratung für den Laien extrem schwierig ist. Da helfen auch keine schlauen Ratschläge aus dem Internet. Eine professionelle Beratung sollte daher durch einen Fachbetrieb der Fachinnung Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Kassel erfolgen. Nur dann kann der Kunde auch die jeweiligen Vor- und Nachteile wirklich gegeneinander abwägen und abschätzen, was am Ende, trotz einer Förderung, auch finanziell machbar ist.

Viele der Maßnahmen des Klimapaketes müssen noch vom Gesetzgeber verabschiedet werden. Ob die Maßnahmen alle, so wie angekündigt, umgesetzt werden, ist noch nicht sicher. Sollten Kunden daher eher abwarten oder jetzt tätig werden?

Das muss jeder für sich entscheiden. Wer aber seine Heizungsanlage konventionell mit dem Einbau einer Gas- oder Ölbrennwertheizung sanieren möchte, der sollte das jetzt tun und zwar mit den aktuell bestehenden Förderprogrammen. Die Anforderungen für die zukünftige Austauschprämie sind nämlich schon sehr hoch und die Mehrkosten für die Einbindung der erneuerbaren Energie müssen bei der Entscheidung hinreichend berücksichtigt werden.

 

 

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