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2019-11-18 13:12

Werken/Technik im Klassenraum

„Werken/Technik“ im Klassenraum

Kreishandwerkerschaft unterstützt Forderung nach Einführung eines neuen Schulfaches.

Handwerksbetriebe tragen in Hessen eine große Verantwortung als Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber von rund 365.000 Beschäftigten, insbesondere aber auch als Ausbilderinnen und Ausbilder von über 25.000 Lehrlingen. Doch immer mehr Ausbildungsplätze gerade im Handwerk können nicht besetzt werden. „Dies ist auch darauf zurückzuführen, dass in unseren Schulen der handwerkliche Umgang mit Geräten, Gebrauchsgegenständen, Werkstoffen, Materialien, Modellen, Werkzeuge und Maschinen kein Bestandteil mehr von Unterricht ist“, so Kreishandwerksmeisterin Alexandra Kaske-Diekmann. „Unseren Schülerinnen und Schülern gehen damit handwerkliche Fähigkeiten verloren, die sie nicht nur im Berufsleben einmal brauchen können, sondern auch für ihr alltägliches Leben“. Die Kreishandwerkerschaft Kassel unterstützt daher die Forderung des Hessischen Handwerkertages, an hessischen Schulen ein Unterrichtsfach„Werken/Technik“ als verpflichtender Bestandteil des Fächerkanons in allen Schulformen in der Sekundarstufe I und II einzuführen.

„Ich bin davon überzeugt, dass ein Unterrichtsfach ‚Werken/Technik‘ dazu beiträgt, dass unsere Kinder Technik bezogene Kompetenzen, die sie auch im Alltag unterstützen, aufbauen“, erläutert Alexandra Kaske-Diekmann. Diese Kompetenzen sind für alle, die in einer zunehmend technisierten Welt aufwachsen, unverzichtbar. Sie werden nicht nur benötigt, um Dinge neu zu erfinden oder bestehende technische Einrichtungen zu optimieren und zu reparieren, sondern auch um Erfindungen sinnvoll einzusetzen sowie deren Grenzen und Risiken zu erkennen. „Außerdem trägt so ein Unterrichtsfach dazu bei, dass Schülerinnen und Schüler wieder vermehrt die Idee für sich entwickeln, dass auch eine Ausbildung im Handwerk eine gute Option für sie ist“.

Das hessische Handwerk fordert das Hessische Kultusministerium auf, das Unterrichtsfach

„Werken/Technik“ in allen Schulformen in der Sekundarstufe I und II einzuführen und seine Lehrkräfte entsprechend aus- und weiterzubilden. Die Schulträger werden aufgefordert, durch entsprechende Investitionen in Werkräume, Materialien und Werkzeuge die Voraussetzungen für diesen flächendeckenden Werk-/Technikunterricht zu schaffen.

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